Baumfällung

Wir möchten Bäume so lange wie möglich erhalten. Doch manchmal müssen wir auch einen Baum entfernen. Sei es aus Sicherheitsgründen, oder weil der Baum an einen Platz gepflanzt wurde, an den er nicht passt. Dabei arbeiten wir auf engstem Raum sicher und präzise.
Häufige Fragen

Wir beraten sie zu ihrem Baum 0163 3541439

Darf ich den Baum auf meinem Grundstück fällen?
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu fällen. Bäume können durch kommunale Baumschutzverordnungen, Bebauungspläne, den Artenschutz oder als Naturdenkmal etc. geschützt sein. Ansprechpartner sind die zuständigen Bau- bzw. Grünflächenämter und die Untere Naturschutzbehörde.
Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Woher bekomme ich eine Baumfällgenehmigung?
Viele Gehölze sind durch die kommunale Baumschutzsatzung geschützt.
Vor einer Fällung muss daher unter Umständen ein schriftlicher und begründeter Antrag bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.
Weitere Informationen für Leipzig finden sich unter:
https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/umwelt-und-naturschutz/baeume-und-baumschutz/baumschutz/baumschutzsatzung/